Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1965 - VII B 20.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2734
BVerwG, 12.02.1965 - VII B 20.64 (https://dejure.org/1965,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1965 - VII B 20.64 (https://dejure.org/1965,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1965 - VII B 20.64 (https://dejure.org/1965,2734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Fahrtenbuchauflage wegen wiederholter Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1965 - VII B 20.64
    Die Frage, ob die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann, hat der Senat in seinen Urteilen vom 28. Februar 1964 (vgl. insbesondere das Urteil von diesem Tage BVerwG VII C 91.61 - BVerwGE 18, 107 -) grundsätzlich geklärt.
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Diesem Grundsatz entspricht es, wenn bei Geschwindigkeitskontrollen durch Verkehrsradargeräte, bei denen Anhalteposten aus Verkehrsgründen nicht eingesetzt werden können, die Meßbilder innerhalb weniger Tage dem Halter übersandt werden oder er jedenfalls durch eine kurze Nachricht auf den mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Verkehrsverstoß hingewiesen wird (Beschluß des Senats vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII B 20.64 -).
  • VGH Bayern, 28.03.2008 - 11 ZB 06.2573

    Fahrtenbuchauflage; Dokumentationsobliegenheit von Kaufleuten und

    Diesem Grundsatz entspreche es, wenn bei Geschwindigkeitskontrollen durch Verkehrsradargeräte, bei denen Anhalteposten aus Verkehrsgründen nicht eingesetzt würden, die Messbilder innerhalb weniger Tage dem Halter übersandt würden oder er jedenfalls durch eine kurze Nachricht auf den mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Verkehrsverstoß hingewiesen werde (BVerwG vom 12.2.1965 Az. VII B 20.64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht